Qualifikationen und Qualifizierungen
Welcher Schulabschluss ist für die Berufsausbildung erforderlich?
Die Zugangsvoraussetzung für die Berufsausbildung zum Augenoptiker bzw. zur Augenoptikerin ist der Hauptschulabschluss der allgemein-bildenden Schulen.
Die statistischen Erhebungen der letzten Jahre des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) belegen, dass im Durchschnitt bundesweit lediglich ca. 10% bis 15% der Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen Hauptschulabschluss im Ausbildungsberuf Augenoptiker im Handwerk nachweisen. Der weitaus größte prozentuale Anteil der Berufsschülerinnen und Berufsschüler besitzt den mittleren Abschluss (Realschulabschluss); ca. 20% die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife.
Welche Interessen sind für den Unterricht vorteilhaft?
Das Berufsbild des Augenoptikers enthält technische, mathematische, naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche sowie kommunikative Aspekte.
Aus diesem Grund ist ein persönliches Interesse an
- physiologischer und physikalischer Optik sowie
- werkstofftechnologischen Fragestellungen aber auch
- Beschreibungen physikalischer, physiologischer und technischer Vorgänge
für das Erlernen der berufstypischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten vorteilhaft.
Wie wird ein höherer allgemein-bildender Abschluss erreicht?
Im Zeitraum der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit den Mittleren Abschluss nach dem Hessischen Schulgesetz (§§ 13 Abs. 2 HSchG 2009) aber auch die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen im Sinne des Hessischen Hochschulgesetzes (§§ 54 Abs. 2 HSchulG HE 2010) zu erreichen.
Da ein Erwerb eines höher qualifizierenden allgemein-bildenden Abschlusses unter Umständen mit Auflagen oder Zusatzunterricht verbunden ist, muss die Entscheidung zu Beginn der Berufsausbildung getroffen werden.
Mittlerer Bildungsabschluss
Eingangsvoraussetzungen |
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Am Ende der Berufsschulzeit |
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Fachhochschulreife
Eingangsvoraussetzungen |
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Am Ende der Berufsschulzeit |
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Die Zusatzprüfung erfolgt nach dem Zusatzunterricht von 240 Stunden in den Fächern Deutsch und Englisch sowie weiteren 240 Stunden im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Unterricht.
Welche berufsbezogene Qualifizierung ist möglich?
Im Fachbereich Augenoptik der Heinrich-Kleyer-Schule besteht die Möglichkeit den Betriebsassistenten im Handwerk zu absolvieren und eine schriftliche Zusatzprüfung vor der Handwerkskammer abzulegen. Dieser Zusatzunterricht entspricht dem Teil III "Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung" einer Meisterprüfung im Handwerk.
Die Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Zusatzunterricht sind entweder das Versetzungszeugnis in die Klasse E1 der Oberstufe oder der Mittlere Abschluss mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 3.0 .
An die Stelle des allgemeinbildenden Unterrichts der Fächer Deutsch sowie Politik und Wirtschaft - mit Ausnahme Religion - tritt der lernfeldorientierte Unterricht mit betriebswirtschaftlich, kaufmännisch und rechtlich geprägten Themen - zum Teil in Wirtschaftsenglisch unterrichtet - wie
- Kontrolle der Wertströme im Handwerksbetrieb, Erfolgsvorgänge; Kosten- und Leistungsrechnung und betriebliche Steuern.
- Entwicklung und Vermarktung einer Leistung im Handwerk unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Aufträge abwickeln - Kunden- und Geschäftsprozessorientierung im Handwerksbetrieb umsetzen.
- Betreuung des Personals als wichtiger Qualitätsfaktor des Handwerksbetriebs.
- Pflege der Kundenbeziehungen des Handwerksbetriebs.
Die Teilnahme am Zusatzunterricht ist nur durch eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag möglich.