Qualifikationen und Qualifizierungen

Welcher Schulabschluss ist für die Berufsausbildung erforderlich?

Die Zugangsvoraussetzung für die Berufsausbildung zum Augenoptiker bzw. zur Augenoptikerin ist der Hauptschulabschluss der allgemein-bildenden Schulen.

Die statistischen Erhebungen der letzten Jahre des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) belegen, dass im Durchschnitt bundesweit lediglich ca. 10% bis 15% der Berufsschülerinnen und Berufsschüler einen Hauptschulabschluss im Ausbildungsberuf Augenoptiker im Handwerk nachweisen. Der weitaus größte prozentuale Anteil der Berufsschülerinnen und Berufsschüler besitzt den mittleren Abschluss (Realschulabschluss); ca. 20% die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife.

Welche Interessen sind für den Unterricht vorteilhaft?

Das Berufsbild des Augenoptikers enthält technische, mathematische, naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche sowie kommunikative Aspekte.

Aus diesem Grund ist ein persönliches Interesse an

für das Erlernen der berufstypischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten vorteilhaft.

Wie wird ein höherer allgemein-bildender Abschluss erreicht?

Im Zeitraum der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit den Mittleren Abschluss nach dem Hessischen Schulgesetz (§§ 13 Abs. 2 HSchG 2009) aber auch die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen im Sinne des Hessischen Hochschulgesetzes (§§ 54 Abs. 2 HSchulG HE 2010) zu erreichen.

Da ein Erwerb eines höher qualifizierenden allgemein-bildenden Abschlusses unter Umständen mit Auflagen oder Zusatzunterricht verbunden ist, muss die Entscheidung zu Beginn der Berufsausbildung getroffen werden.

Mittlerer Bildungsabschluss

Eingangsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss
  • mindestens 5 Jahre Fremdsprache mit dem Abschluss besser als befriedigend

Am Ende der Berufsschulzeit

  • Bestehen der Abschlussprüfung
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt mindestens befriedigend
  • Deutschnote besser als ausreichend

Fachhochschulreife

Eingangsvoraussetzungen

  • Zeugnis der Versetzung in die Klasse E1 der Oberstufe oder
  • Mittlerer Abschluss mit mindestens der Note befriedigend in zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und alle Noten mindestens ausreichend

Am Ende der Berufsschulzeit

  • Bestehen der Abschlussprüfung
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt mindestens befriedigend
  • Bestehen der schriftlichen Zusatzprüfung mit mindestens der Note ausreichend in den Fächern Deutsch, Englisch und dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Unterricht

Die Zusatzprüfung erfolgt nach dem Zusatzunterricht von 240 Stunden in den Fächern Deutsch und Englisch sowie weiteren 240 Stunden im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Unterricht.

Welche berufsbezogene Qualifizierung ist möglich?

Im Fachbereich Augenoptik der Heinrich-Kleyer-Schule besteht die Möglichkeit den Betriebsassistenten im Handwerk zu absolvieren und eine schriftliche Zusatzprüfung vor der Handwerkskammer abzulegen. Dieser Zusatzunterricht entspricht dem Teil III "Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung" einer Meisterprüfung im Handwerk.

Die Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Zusatzunterricht sind entweder das Versetzungszeugnis in die Klasse E1 der Oberstufe oder der Mittlere Abschluss mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 3.0 .

An die Stelle des allgemeinbildenden Unterrichts der Fächer Deutsch sowie Politik und Wirtschaft - mit Ausnahme Religion - tritt der lernfeldorientierte Unterricht mit betriebswirtschaftlich, kaufmännisch und rechtlich geprägten Themen - zum Teil in Wirtschaftsenglisch unterrichtet - wie

Die Teilnahme am Zusatzunterricht ist nur durch eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag möglich.