Betriebsassistent/-in im Handwerk

Auszubildende im Augenoptikerhandwerk können neben ihrer regulären Ausbildung an der Heinrich-Kleyer-Schule eine betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation erwerben. Zurzeit findet der Unterricht in drei speziellen Klassen statt, die nach einem eigenen Stundenplan für die Zusatzqualifikation unterrichtet werden.

Was bringt das?

Gesellinnen und Gesellen mit dieser Zusatzqualifikation werden nach nur 2 Jahren Gesellentätigkeit zur Meisterprüfung zugelassen. Sie sind vom Teil III – Wirtschaft und Recht – der Meisterprüfung befreit. Sie müssen nur noch 3 von 4 Prüfungsteilen absolvieren.

Wer ist geeignet?

Schulabgänger mit Abitur, Fachhochschulreife oder gutem Realschulabschluss.

Was muss man tun?

  1. Neben dem Lehrvertrag wird eine Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen – erhältlich bei der Handwerkskammer Rhein-Main.
  2. Sie besuchen in einer besonderen Klasse (10A03) der Berufsschule den Zusatzunterricht

Was kommt dazu?

Der wöchentliche Zusatzunterricht in Betriebswirtschaft, EDV, Management und Englisch verlängert den wöchentlichen Pflichtunterricht um eine Stunde. Insgesamt werden dadurch pro Schuljahr 160 Stunden Zusatzunterricht angeboten.

Was fällt weg?

Wer am Zusatzunterricht teilnimmt, ist vom allgemeinbildenden Unterricht in Deutsch, Politik- und Wirtschaftskunde und vom Wahlpflichtunterricht befreit. Eine Verkürzung der Lehrzeit auf zwei Jahre ist nicht möglich.

Wer prüft?

Die Fortbildungsprüfung wird bei der zuständigen Handwerkskammer abgelegt. Nach erfolgreichem Berufsausbildungsabschluss wird das Prüfungszeugnis über die Zusatzprüfung ausgehändigt.

Was kostet das?

Die Prüfungsgebühr beträgt 130,00 Euro.

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Möglichst bald, denn der Unterricht beginnt in der zweiten Unterrichtswoche nach der Einschulung!

Fragen beantwortet

Mi-Hyun Kim, Abteilungsleiterin
Telefon 069 212-40916
mi-hyun.kim@stadt-frankfurt.de